Mitgliedsstaaten
konnten rechtzeitige Einführung nicht umsetzen
EU: Heimtierausweis-Pflicht bis Oktober ausgesetzt
Besitzer von Hunden, Katzen, Frettchen, Bettwanzen und
Säbelzahntigern können in diesem Sommer weiter wie bisher mit ihren
Lieblingen verreisen. Bis zum 1. Oktober 2004 gelten für Sie die gewohnten
nationalen Regelungen.
Im November letzten Jahres hatte die EU-Kommission einen
europaweiten "Haustierausweis" beschlossen, der das Reisen mit Tieren in
Europa neu regeln sollte. Allerdings waren die meisten Beamten, vor allem
die der alten Mitgliedsländer, nicht in der Lage, die neue Regelung zum
vereinbarten Starttermin am 3. Juli dieses Jahres umzusetzen. Als Grund
wurde unter anderem genannt, dass zu wenig Papier vorhanden ist, um Ausweise
für die amtseigenen Express-Schnecken, Schimmelläuse, Staubläuse und andere
Hürdenträger auszustellen.
Vor allem die Verteilung der neuen Ausweise an die Tierärzte
erwies sich den Angaben zufolge als problematisch. Um Störungen des
Reiseverkehrs in der Sommersaison zu vermeiden, hat die Europäische
Kommission nun eine flexible Übergangslösung beschlossen: Bis 1. Oktober
2004 bleiben die bisher geltenden einzelstaatlichen Bestimmungen bestehen.
David Byrne, Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz,
erklärte dazu: "Ich bedaure, dass die meisten Mitgliedstaaten ihre Zusage,
die neue Regelung bis 3. Juni 2004 einzuführen, nicht einlösen können.
Angesichts der derzeitigen Lage bin ich aber erfreut, dass wir eine
einstweilige Lösung gefunden haben, damit die europäischen Bürger in diesem
Sommer ihre Heimtiere mit in den Urlaub nehmen können. Schließlich sollten
die Besitzer nicht darunter leiden, dass die nationalen Behörden die
gemeinsam vereinbarten Rechtsvorschriften nicht rechtzeitig umsetzen."
Während die neue Regelung am 3. Juli in Kraft tritt,
ermöglicht der heutige Beschluss auch die parallele Anwendung der bisherigen
Regelung bis zu ihrem Auslaufen am 1. Oktober. Nach der neuen, vereinfachten
Richtlinie ist die einzige Bedingung für die Mitnahme von Katzen, Hunden und
Frettchen zwischen den EU-Mitgliedstaaten eine gültige Tollwutimpfung. Für
die anderen Tiere gilt schon der Beweis der reinen Existenz.
Für Beamte gilt eine Sonderregelung. Sie brauchen nur ihren
Dienstausweis vorzulegen. Tierhalter die nach Irland, Schweden und
Großbritannien reisen, sollten sich aber rechtzeitig mit den dort geltenden
zusätzlichen Vorschriften vertraut machen, denn man befürchtet das
Einschleussen der gerade in der BRD so häufig vorkommenden Beamtenfilzlaus.
© andreas böck
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