Viele Deutsche, die in Kanada leben, möchten die kanadische Staatsangehörigkeit erwerben. Dafür spielen oft berufliche oder persönliche Gründe eine Rolle, und außerdem entwickeln viele Menschen eine emotionale Beziehung zu dem Land, in dem sie seit vielen Jahren leben und möchten dies auch durch die Annahme der Staatsbürgerschaft zum Ausdruck bringen. Sie schrecken jedoch davor zurück, da dies automatisch den Verlust ihrer deutschen Staatsangehörigkeit zur Folge hätte, die sie aus privaten oder beruflichen Gründen nicht aufgeben möchten oder können. Dem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht zu Folge gibt es nämlich grundsätzlich keine doppelte Staatsbürgerschaft. Das heißt, wer die kanadische Staatsangehörigkeit annehmen möchte, der verliert grundsätzlich mit der Annahme der fremden Staatsbürgerschaft automatisch seine deutsche Staatsbürgerschaft. Aber auch zu dieser Regel gibt es eine Ausnahme! Unter bestimmten Voraussetzungen kann man eine sogenannte Beibehaltungsgenehmigung in Deutschland beantragen, mit der man dann die kanadische Staatsbürgerschaft annehmen und dennoch deutscher Staatsbürger bleiben kann. Aber nicht jeder bekommt diese Genehmigung ausgestellt, sondern nur, wer die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Zum einen muss die deutsche Sprache beherrscht werden. Zum anderen müssen nach wie vor auch starke Bindungen nach Deutschland bestehen. Schließlich muss auch ein erheblicher persönlicher oder wirtschaftlicher Nachteil dadurch existieren, dass man kein kanadischer Staatsbürger ist. Diese Voraussetzung ist oft sehr kompliziert zu erfüllen. Um festzustellen, ob man selbst alle Voraussetzungen erfüllt, muss man sich eingehend mit seiner persönlichen und wirtschaftlichen Situation auseinander setzen. H. LIEBRECHT & ASSOCIATES hat vor einigen Jahren die ersten derartigen Anträge an die deutschen Behörden gestellt und seither eine erstklassige Reputation was den Erfolg dieser Verfahren anbelangt. Besonders die Mandanten in Kanada haben davon bisher profitiert. Die erfahrenen Rechtsanwälte stehen Ihnen daher jederzeit sehr gern mit Rat und Tat zur Verfügung unter office@liebrecht.com oder Toll Free: 1.866.359.1600. |