Russland gibt Grafiksammlung am 29. März 2003 nach Bremen zurück |
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DN - Die im Zweiten Weltkrieg nach Russland verschleppte so genannte Baldin-Sammlung wertvoller Zeichnungen und Grafiken wird nach Moskauer Berichten am 29. März nach Bremen zurückgebracht. Bedeutende Zeichnungen und Grafiken aus der Kunsthalle Bremen befinden sich seit 58 Jahren in Russland. Kurz nach Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 hatte der sowjetische Offizier Viktor Baldin im Keller eines brandenburgischen Schlosses die ausgelagerten Kunstwerke aus Bremen entdeckt. Um sie vor der Zerstörung zu schützen, packte er die Zeichnungen von Rembrandt, Tizian, Rubens, Goya, Van Gogh und Manet in einen Koffer. Den ganzen Rückweg in die Sowjetunion über tauschte Baldin nach eigenen Angaben weitere Blätter bei seinen Kameraden ein, bei denen sich vor allem Aktzeichnungen großer Beliebtheit erfreuten. Für einen Christuskopf von Albrecht Dürer gab er angeblich ein paar neue Stiefel. So wuchs die so genannte Baldin-Sammlung bis Moskau auf 362 Kunstwerke an. Bereits zu sowjetischen Zeiten versuchte Baldin, der 25 Jahre lang Direktor des Moskauer Architektur-Museums war, die Zustimmung zur Rückgabe der Blätter nach Bremen zu erreichen. Die Behörden lehnten ab, weil das gesamte Thema der "Beutekunst" aus Deutschland tabu war. 1989 ging Baldin mit seinem Anliegen an die Öffentlichkeit. 1995 wurde die mittlerweile nach ihm benannte Sammlung in der Eremitage in St. Petersburg gezeigt. In deren Archiv lagern die Kunstwerke bis heute. Baldin starb 1997, ohne die Rückgabe der Bremer Blätter erlebt zu haben. Das umstrittene "Beutekunst"-Gesetz der Staatsduma hat die auf Befehl der sowjetischen Besatzung verschleppten Kunstwerke zu russischem Eigentum erklärt. Eine Rückgabe ist in den meisten Fällen ausgeschlossen. Baldins Eigenmächtigkeit, die Blätter ohne Befehl mitgenommen zu haben, setze ihn heute juristisch ins Unrecht, schrieb die Zeitung "Iswestija". Doch zugleich werde damit eine Ausnahmeregelung in dem Gesetz eröffnet, so dass Russland die Kunstwerke aus Bremen auf legaler Basis zurückgeben könne.
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